Homosexuelle Paare
Segensfeier für gleichgeschlechtliche Paare
Es ist gute kirchliche Tradition, Menschen außer zu Beginn einer Ehe auch in anderen lebensgeschichtlichen Übergängen und Neuanfängen, nicht nur seelsorgerlich beizustehen,sondern mit dem Zuspruch des Segens Gottes zu begleiten. Daher wollen wir auch dem Wunsch nach Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nachkommen. Der Segen knüpft nie an eine Voraussetzung bei den Menschen an, sondern ist bedingungslose und gnädige Zuwendung Gottes.
Wenn Menschen sich den Beistand Gottes, seinen Segen, wünschen, können wir als Kirche Paaren, die ihre Homosexualität verantwortlich leben wollen, den Zuspruch des Segens nicht vorenthalten, wenn wir uns nicht der Diskriminierung schuldig machen wollen.
Beschluss der deutschsprachigen Gemeinde Genf vom 22. März 2004:
Paaren, die ihre Homosexualität in Verantwortung füreinander und in Treue zueinander leben und deren Partnerschaft beim Zivilstandsamt eingetragen wurde, kann eine kirchliche Segenshandlung ermöglicht werden, sofern mindestens eine Partnerin/ein Partner Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Genf ist.
Die Segnung beinhaltet die Bitte um Gottes Segen für das Paar, das in Verantwortung vor Gott seine Partnerschaft leben möchte.
Die Segnung kann sowohl in einem eigenen Segnungsgottesdienst als auch im Sonntagsgottesdienst der Gemeinde stattfinden.
Hierzu muss im Sinne des Gewissensvorbehaltes die grundsätzliche Bereitschaft der Pfarrerin oder des Pfarrers vorliegen, die seelsorgliche Verantwortung dafür zu übernehmen.
Wenden Sie sich bitte an die Pfarrer:
Pfrin. Dr. Katrin Hildenbrand E-Mail
Pfr. Dr. Christian Ferber E-Mail